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BAG, Beschl. V. 08.11.2016 – 1 ABR 64/14 – EzA § 92 BetrVG 2001 Nr.1

| Betriebsverfassungsrecht

Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei der Personalplanung, Vorschlagsrecht des Betriebsrats, Vorlage erforderlicher Unterlagen, Darlegung der Erforderlichkeit

Nichtamtliche Orientierungssätze:

 

1. Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber nach § 92 Abs. 1 BetrVG die rechtzeitige und umfassende Unterrichtung über die Personalplanung anhand von denjenigen Unterlagen verlangen, die jener seiner Personalplanung zugrunde legt. Dabei kann es sich auch um vom Arbeitgeber erstellte Daten handeln, mit denen er noch andere Zwecke verfolgt. Der Unterrichtungsanspruch über die Personalplanung des Arbeitgebers erstreckt sich aber nicht auf solche Daten, die für Personalplanung nicht genutzt werden.

 

2. Verlangt der Betriebsrat vom Arbeitgeber Unterlagen, um Vorschläge zur Änderung einer bestehenden Personalplanung erarbeiten zu können, hat er darzulegen, weshalb die begehrten Informationen zur Wahrnehmung dieses Vorschlagrechts nach § 92 Abs. 2 BetrVG erforderlich sind.

 

3. …

 

BAG, Beschl. V. 08.11.2016 – 1 ABR 64/14 – EzA § 92 BetrVG 2001 Nr.1

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