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BAG, Urt. v. 22.03.2017 – 10 AZR 448/15 – Pressemitteilung des BAG Nr. 16/17

| Einzelarbeitsvertragsrecht

Wettbewerbsverbot, fehlende Karenzentschädigung, salvatorische Klausel

Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nichtig, wenn die Vereinbarung entgegen § 110 GewO i.V.m. § 74 Abs. 2 HGB keinen Anspruch des Arbeitnehmers aus eine Karenzentschädigung beinhaltet. Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer können aus einer solchen Vereinbarung Rechte herleiten. Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene salvatorische Klausel führt nicht – auch nicht einseitig zugunsten des Arbeitnehmers – zur Wirksamkeit des Wettbewerbsverbots.

 

BAG, Urt. v. 22.03.2017 – 10 AZR 448/15 – Pressemitteilung des BAG Nr. 16/17

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