BAG, Urteil vom 17.6.2015 - 4 AZR 61/14 (A)
Bezugnahme auf Tarifvertrag im Arbeitsvertrag mit nicht tarifgebundenem Arbeitgeber- - Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH - Bezugnahmeklauseln nach dem Alemo-Herron – Fall
1. Der Betriebserwerber ist nach einem Betriebsübergang an die von einem nicht tarifgebundenen Betriebsveräußerer vereinbarte dynamische Verweisung auf einen Tarifvertrag unverändert gebunden. Diese Dynamik entfällt nicht, wenn der Betriebserwerber nicht durch die Mitgliedschaft in einer tarifschließenden Koalition tarifgebunden ist und deshalb auf die künftigen Tarifverhandlungen keinen Einfluss nehmen kann.
2. Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wird die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob diese Auslegung von § 613a Abs.1 BGB mit Art.3 RL 2001/23/EG und Art.16 GRC vereinbar ist. (Leitsätze des Gerichts)
BAG, Urteil vom 17.6.2015 - 4 AZR 61/14 (A)