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Eingriff in Versorgungsregelung

| Betriebliche Altersversorgung

Ein Eingriff in vertragliche Einheitsregelungen durch Betriebsvereinbarung kommt in Betracht, wenn die Betriebsvereinbarung entweder kollektiv für die Arbeitnehmer günstiger ist oder die Einheitsregelung betriebsvereinbarungsoffen ist. Wird in einem Arbeitsvertragsformular eine Regelung zur betrieblichen Altersversorgung getroffen und in einer anderen Bestimmung im Übrigen auf Betriebsvereinbarungen verwiesen, ist die Regelung zur betrieblichen Altersversorgung nicht betriebsvereinbarungsoffen.


BAG, Urt. v. 17.06.2008 – 3 AZR 254/07 – EzA 21/2008

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