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LAG Bremen, Urt. v. 10.08.2016 – 3 Sa 8/16 – LAGE § 1 MiLoG Nr. 7

| Tarifrecht

Anrechnung Abwesenheitsprämie auf gesetzlichen Mindestlohn

Leitsätze der Redaktion:

 

1. Eine Anwesenheitsprämie kann auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden.

 

2. Bei der Anrechnung von Leistungen auf den Mindestlohn ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dem erkennbaren Zweck des Mindestlohns, den der Arbeitnehmer als unmittelbare Leistung für die verrichtete Tätigkeit begehrt, der zu ermittelnde Zweck der jeweiligen Leistung des Arbeitgebers, die dieser aufgrund anderer (individual- oder kollektivrechtlicher) Regelungen erbracht hat, gegenüberzustellen. Besteht danach eine funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen, ist die erbrachte Leistung auf den zu erfüllenden Anspruch anzurechnen.

 

LAG Bremen, Urt. v. 10.08.2016 – 3 Sa 8/16 – LAGE § 1 MiLoG Nr. 7,  Revision eingelegt

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