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Tarifeinheitsgesetz: Spiegelung kontroverser Meinungen zur Erfolgseinschätzung der Verfassungsbeschwerden

| Beiträge und Kommentare

Rechtsanwalt Dr. Friedrich-Wilhelm Lehmann, Schliersee,

 

In der Wartezeit bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Ende 2016

Das Beschwerdeverfahren einzelner Gewerkschaften vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war ein Eilverfahren, mit dem die durch das Tarifeinheitsgesetz (TEG) betroffenen Minderheitsgewerkschaften einen vorläufigen Stopp der Durchführung des TEG bis zur Entscheidung des BVerfG im Hauptsacheverfahren erreichen wollten.

Das BVerfG hat die angestrebte Anordnung durch Beschlussfassung im Juli 2015 nicht erlassen. Es hat für einen so tiefgreifenden Eingriff keinen Anlass gesehen

(Hierzu Beschluss des BVerfG in NZA 2015, 1271 und Lehmann in NZA Editorial mit der Bemerkung: „Warte, warte noch ein Weilchen...“ Heft 20 / 2015 )

Das höchste deutsche Gericht (BVerfG) wird nach eigenem Bekunden über die Verfassungsmäßigkeit Ende des Jahres 2016 entscheiden.

Für den einen oder anderen Leser mag die folgende Zusammenstellung kontroverser Meinungen über die verfassungsrechtliche Tragfähigkeit des TEG von Interesse sein. Eine Auswahl aus den Voten des Für und Wider die Verfassungsmäßigkeit sind im Folgenden zur Einschätzung der Erfolgsaussichten im Hauptverfahren der Verfassungsbeschwerde zusammengefasst.

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