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Europa

Ein Erlöschen des Urlaubsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums ist mit Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar

| Europarecht

RL 2003/88/EG Art. 7; BUrlG § 7 III

Art. 7 I RL 2003/88/EG steht einer nationalen Vorschrift entgegen, nach der der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bei Ablauf des Bezugszeitraums oder des Übertragungszeitraums erlischt, wenn der Arbeitnehmer vollständig oder teilweise krankgeschrieben war und seine Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortgedauert hat. Es ist ebenfalls unzulässig, wenn dem Arbeitnehmer in diesem Fall am Ende des Arbeitsverhältnisses für nicht genommenen Jahresurlaub keine Urlaubsabgeltung bezahlt wird.

EuGH, Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06, C-520/06 (LAG Düsseldorf), BeckRS 2009, 70077

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