Skip to main navigation Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Europa

Urlaubsanspruch darf bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit zeitlich begrenzt werden

| Europarecht

Der Jahresurlaubsanspruch eines langfristig arbeitsunfähigen Arbeitnehmers darf zeitlich beschränkt werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 22.11.2011 entschieden. Ein Recht, Urlaubsansprüche unbegrenzt anzusammeln, habe ein über mehrere Jahre erkrankter Arbeitnehmer nicht. Die Dauer des Übertragungszeitraums, nach dessen Ablauf der Urlaubsanspruch erlösche, müsse aber mit dem Erholungszweck des Urlaubs in Einklang stehen und die Dauer des Bezugszeitraums deutlich überschreiten. Ein Übertragungszeitraum von 15 Monaten sei zulässig (C-214/10).

Zurück